Die Kostenübernahme. Wer bezahlt was
Akutklinik. Neurologie
Der Sozialdienst des zu uns verlegenden Krankenhauses stellt bei Ihrem Versicherungsträger ein Antrag auf Frührehabilitation. Eine Zustimmung muss vor Behandlungsbeginn in schriftlicher Form vorliegen.
Akutklinik. Psychosomatik
Die Einweisung in unsere Psychosomatische Klinik (Zentrum für verhaltenstherapeutische Medizin) erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt oder Ihren Facharzt.
Für die Beantragung der Kostenzusage bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie einen ärztlichen Bericht sowie eine Krankenhauseinweisung.
Vor Behandlungsbeginn ist die Zustimmung Ihres Kostenträges unbedingt erforderlich. Im Rahmen unserer Kooperationsvereinbarung mit der DAK reicht die Ausstellung des Einweisungsscheins durch Ihren behandelnden Arzt.
Rehabilitationsklinik. Stationärer Krankenhausaufenthalt
Für die Aufnahme zur Rehabilitationsbehandlung bzw. zum stationären Krankenhausaufenthalt ist die Vorlage eines Befundberichtes und einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung Ihres Kostenträgers notwendig. Die allgemeinen Krankenhausleistungen dürfen wir direkt mit Ihrem Versicherungsträger abrechnen. Tragen Sie die Kosten Ihres Aufenthaltes selbst, ist ggf. eine angemessene Vorauszahlung erforderlich.
Näheres hierzu besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Ihr Ansprechpartner
Beratung & Anfragen
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