Häufige Fragen zwischen Anmeldung & Aufnahme
Ab welchem Alter nehmen Sie auf ?
Das Mindestalter für eine Behandlung liegt im Regelfall bei 16 Jahren; bei Essstörungen ab 14 Jahren.
Haben Sie Wartezeiten und wie lange sind diese ?
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen grundsätzlich mit gewissen Wartezeiten gerechnet werden muss. Diese sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Nähere Informationen zu den aktuellen Wartezeiten erhalten Sie gerne telefonisch von der Rezeption oder vom Patientenmanagement.
Kann ich den Aufnahmetermin beeinflussen ?
Generell ist eine Absprache zwischen Ihnen und uns über den gewünschten Termin im Rahmen der aktuellen Wartezeiten möglich. Sollten Sie den von uns genannten Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie unserem Patientenservice bitte umgehend Bescheid.
Welche Unterlagen muss ich bei der Anreise mitbringen ?
Bitte sprechen Sie mit Ihrem einweisenden Arzt oder Hausarzt, ob es sinnvoll ist, bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse (Röntgenbefunde, Laborbefunde, EEG usw.) zur Einsicht für die behandelnden Klinikärzte mitzubringen.
Haben Sie eine Liste über die Dinge, welche mitgebracht werden sollen ?
Wir empfehlen Ihnen, die Dinge in unserer Kofferpackliste mitzubringen.
Die Kostenzusage liegt vor - wie geht es weiter ?
Sobald die Kostenzusage vorliegt, senden Sie uns bitte die unter Aufnahme und Anmeldung genannten Unterlagen komplett zu.
Nehmen Sie nur an bestimmten Tagen stationär auf ?
Die Aufnahme- und Entlassungstage sind überwiegend der Dienstag, Mittwoch und Donnerstag.
Wann ist die Zuzahlung fällig ?
Pro stationärer Leistung ist der Versicherte verpflichtet, eine Zuzahlung von zur Zeit 10 Euro pro Tag zu leisten. Sie erhalten die Zuzahlungsrechnung während Ihrer Behandlung - wir bitten um Zahlung des Betrages an unserer Rezeption spätestens bei Abreise.
Bekomme ich Reisekosten erstattet ?
Die Reisekostenerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Auskünfte über die jeweilige Erstattung erhalten Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Kostenträgers.
Besteht eine Übernachtungsmöglichkeit für Angehörige in der Klinik ?
Eine Übernachtung von Angehörigen ist in unserer Klinik leider nicht möglich. Sie finden hierfür aber eine Vielzahl von Hotels und Pensionen in Kliniknähe.
Ist eine zwischenzeitige Beurlaubung möglich ?
Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen von den Kostenträgern nicht vorgesehen sind und der stationäre Aufenthalt im Haus nicht unterbrochen werden darf. Beurlaubungen sind daher nur im Sinne einer therapeutischen Erprobung im häuslichen Umfeld und nur mit schriftlicher Genehmigung Ihres Bezugstherapeuten für höchstens eine Übernachtung pro Wochenende (in der Regel ab der zweiten Aufenthaltswoche) möglich.
Was kann ich selbst zum Erfolg der Maßnahme beitragen ?
Ihre Mitarbeit und der eigenverantwortliche Umgang mit Ihrer Gesundheit sowie Ihre aktive Teilnahme sind uns sehr wichtig. Wir werden Sie begleiten und ermutigen, genießen Sie in der Klinik Roseneck auch die Ruhe, einmal ohne Anforderung von außen an sich selbst zu denken.