Informationen zur Kostenübernahme
Ob gesetzlich oder privat - wir sind gerne für Sie da.
Die allgemeinen Krankenhausleistungen rechnet unsere Klinik direkt mit den Krankenkassen und Versicherungen ab. Gerne sind wir bei Fragen zur Kostenübernahme behilflich. Unsere klinischen Leistungen sind beihilfefähig gemäß den Beihilfevorschriften des Bundes. Wir behandeln Patienten
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aller gesetzlichen Krankenkassen,
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aller privaten Versicherungen und
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der gesetzlichen Unfallversicherungen (nach vorheriger Abklärung).
Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr zu entrichten ist. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankkasse weiter.
Ihr Ansprechpartner
Barbara Diekmann - Leitung Patientenservice
Tel.: 089 6211-1801
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Beratung & Anfragen
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