Informationen zur Kostenübernahme

Wir freuen uns, Patienten folgender Kostenträger aufzunehmen:

Die Schön Klinik München Schwabing wird je nach Versicherungstarif von allen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, gesetzlichen Unfallversicherungen und den Rentenversicherungsträgern belegt. Unsere klinischen Leistungen sind beihilfefähig gemäß den Beihilfevorschriften des Bundes.

Vor Ihrer Aufnahme

Im Vorfeld Ihres Klinikaufenthalts benötigen wir bei Privatkrankenkassen und Rehabilitationsbehandlungen eine schriftliche Kostenzusage für Ihre Behandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen rechnet unsere Klinik direkt mit den Krankenkassen und Versicherungen ab, sofern uns eine Kostenzusage vorliegt.

Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr.

Zusatzinformationen für Verhandlungen mit Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger

Fast jeder Patient hat - je nach seinen gesundheitlichen Beschwerden - Anspruch, dass die Kosten für eine stationäre Behandlung / Rehabilitation bzw. AHB-Maßnahme (Anschlussheilbehandlung) ganz oder teilweise übernommen werden. Eine stationäre Rehabilitation (Kur) wird in der Regel frühestens alle vier Jahre genehmigt - bestimmte medizinische Indikationen verkürzen diesen Zeitraum jedoch. Wenn jemand 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat (Erwerbstätige und Hausfrauen), wird seine Maßnahme über den zuständigen Rentenversicherungsträger bearbeitet. Für Nicht-Erwerbstätige (Rentner, Familienversicherte, Kinder) ist die Krankenkasse zuständig. Patienten haben das Recht, ihre Wünsche bezüglich der Klinik, in der sie die AHB- bzw. Rehabilitationsmaßnahme durchführen wollen, zu äußern (SGB IX, § 9).

Belegungsgrundlagen - der rechtliche Status

Die Schön Klinik München Schwabing ist in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommen. Darüber hinaus besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V zur Durchführung von stationären und teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen. Die Klinik ist beihilfefähig und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, von den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Rentenversicherungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Oberbayern) belegt. Patientinnen und Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung benötigen vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage. Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn auch die Kostenübernahme für Chefarztbehandlung bestätigen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner

Paul

Mareike Paul

Tel.: 089 36087 115

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Beratung & Anfragen

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