Informationen zum Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren für die Akutklinik

Die Schön Klinik Neustadt ist ein Krankenhaus der Regelversorgung und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Es werden Patienten aller Krankenkassen (gesetzlich und privat) sowie Beihilfeberechtigte und Selbstzahler behandelt. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Aufnahmeverfahren für die Rehaklinik

Die Klinik ist konzessioniert und hat Belegungsvereinbarungen mit Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen abgeschlossen. Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Die Klinik ist für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen und beihilfefähig.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Martens

Tel.: 04561 54-1012

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Beratung & Anfragen

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Ausstattung & Service