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Voraussetzung für die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Klinik gemäß § 39 SGB V oder eine Kostenübernahme-Erklärung des zuständigen Kostenträgers (z. B. gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle).
Patientinnen und Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung benötigen vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage. Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn auch die Kostenübernahme für Chefarztbehandlung bestätigen zu lassen.
Nach einer Operation oder Krankenhausbehandlung sollte nicht unnötig Zeit verloren werden: Die Chancen für einen erfolgreichen Verlauf sind am besten, wenn sich an den Krankenhausaufenthalt nahtlos die richtigen Reha-Maßnahmen anschließen. Was wir dabei – gemeinsam mit Ihnen – erreichen wollen: Die krankheitsbedingt verloren gegangenen Funktionen und Fähigkeiten und Ihre körperliche und psychische Leistungsfähigkeit sollen möglichst rasch wieder hergestellt werden.
Sie haben gesundheitliche Beschwerden und infolge dessen ist Ihre Leistungsfähigkeit im Berufs- oder Alltagsleben eingeschränkt? Dann sprechen Sie zuerst mit Ihrem Haus- oder Facharzt.