Voraussetzung für die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Klinik gemäß § 39 SGB V oder eine Kostenübernahme-Erklärung des zuständigen Kostenträgers (z. B. gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle).
Patientinnen und Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung benötigen vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage. Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn auch die Kostenübernahme für Chefarztbehandlung bestätigen zu lassen.
Aufnahme in eine Anschlußheilbehandlung (AHB)
Nach einer Operation oder Krankenhausbehandlung sollte nicht unnötig Zeit verloren werden: Die Chancen für einen erfolgreichen Verlauf sind am besten, wenn sich an den Krankenhausaufenthalt nahtlos die richtigen Reha-Maßnahmen anschließen. Was wir dabei – gemeinsam mit Ihnen – erreichen wollen: Die krankheitsbedingt verloren gegangenen Funktionen und Fähigkeiten und Ihre körperliche und psychische Leistungsfähigkeit sollen möglichst rasch wieder hergestellt werden.
Rehabilitation ohne vorausgegangenen stationären Aufenthalt in einer Klinik
Sie haben gesundheitliche Beschwerden und infolge dessen ist Ihre Leistungsfähigkeit im Berufs- oder Alltagsleben eingeschränkt? Dann sprechen Sie zuerst mit Ihrem Haus- oder Facharzt.
Die medizinischen Schwerpunkte in unserem Krankenhaus sind u.a.
Die Schön Klinik Harthausen, in Bad Aibling gelegen, ist ein hochmodernes und anerkanntes Krankenhaus für Orthopädie, Rheumatologie und Rehabilitation. In den Bereichen Rheumachirurgie und Sportorthopädie gehört das Krankenhaus zu den bundesweit führenden Adressen. 2003 wurde im Krankenhaus die erste in Deutschland durchgeführte minimal invasive Prothesen-Implantation am Hüftgelenk durchgeführt. Zum Krankenhaus gehören neben dem stationären Bereich auch das ambulante Reha-Zentrum mit ambulanter und teilstationärer Rehabilitation. Das Krankenhaus verfügt über rund 261 Betten und behandelt ca. 5.430 Patienten pro Jahr.