Informationen zur Kostenübernahme.

Beihilfe, Zuzahlung & Belegungsgrundlage unserer Klinik.

Beihilfe, Zuzahlung & Belegungsgrundlage unserer Klinik.

Beihilfe, Zuzahlung & Belegungsgrundlage unserer Klinik.

Die Schön Klinik Harthausen in Bad Aibling (Bayern) als Fachklinik für Orthopädie & orthopädische Rehabilitation wird je nach Versicherungstarif unserer Patientinnen und Patienten von den folgenden Kostenträgern belegt:

  • Alle Krankenkassen
  • Private Krankenversicherungen
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Rentenversicherungsträger

Beihilfefähigkeit.

Unsere klinischen Leistungen sind beihilfefähig gemäß den Beihilfevorschriften des Bundes.

Vor Ihrer Aufnahme in unsere Klinik.

Im Vorfeld Ihres Klinikaufenthalts benötigen wir eine schriftliche Kostenzusage für Ihre Behandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen rechnet unsere Klinik direkt mit den Krankenkassen und Versicherungen ab.

Zuzahlung im Krankenhaus.

Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr.

Zusatzinformationen für Verhandlungen mit Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger.

Fast jeder Patient hat - je nach seinen gesundheitlichen Beschwerden - Anspruch, dass die Kosten für eine stationäre Behandlung oder Rehabilitation (Reha) bzw. AHB-Maßnahme (Anschlussheilbehandlung) ganz oder teilweise übernommen werden. Eine stationäre Rehabilitation (Kur) wird in der Regel frühestens alle vier Jahre genehmigt - bestimmte medizinische Indikationen verkürzen diesen Zeitraum jedoch. Wenn jemand 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat (Erwerbstätige und Hausfrauen), wird seine Maßnahme über den zuständigen Rentenversicherungsträger bearbeitet.

Für Nicht-Erwerbstätige (Rentner, Familienversicherte, Kinder) ist die Krankenkasse zuständig. Patienten haben das Recht, ihre Wünsche bezüglich der Klinik, in der sie die AHB- bzw. Rehabilitations-Maßnahme durchführen wollen, zu äußern (SGB IX, § 9).

Belegungsgrundlagen. Der rechtliche Status

Die Schön Klinik Harthausen in Bad Aibling ist in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommen. Darüber hinaus besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V zur Durchführung von stationären und teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen. Die Klinik ist beihilfefähig und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, von den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Rentenversicherungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Oberbayern) belegt. Eine Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Klinik für eine stationäre Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V oder eine Kostenübernahme-Erklärung des zuständigen Kostenträgers (z. B. gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle).

Patientinnen und Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung benötigen vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage. Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn auch die Kostenübernahme für Chefarztbehandlung bestätigen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner

Blendl-Mair

Hannelore Blendl-Mair

Tel.: 08061 90-1633

» INFO & Kontakt

Beratung & Anfragen

Interessieren Sie sich für unser Behandlungsangebot, möchten Sie sich anmelden, haben Sie Fragen an Klinik oder Verwaltung? Hier ...


Ausstattung & Service