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Anmeldung und Aufnahme
Sofern Sie die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation für sich in Betracht ziehen, kann Ihnen dieser einen Antrag auf stationäre Rehabilitationsbehandlung ausstellen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger.
Die Medizinisch-Psychosomatische Klinik Große Allee ist eine anerkannte Fachklinik für neurootologische und psychosomatische Medizin.
Sie verfügt über einen Versorgungsvertrag nach §111 SGB V und erbringt stationäre Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation. Sie wird von allen Rehabilitationsträgern (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen) belegt.
Darüber hinaus ist die Medizinisch-Psychosomatische Klink Große Allee eine gemäß §30 Gewerbeordnung konzessionierte Klinik und behandelt Privatpatienten.
Eine Aufnahme von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder Selbstzahlern zur stationären Krankenhausbehandlung ist daher möglich, wenn vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers vorliegt. (Der § 4 der Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaus-tagegeldversicherung (MB/KK 2009) sieht vor, dass „für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die ........oder Rekonvaleszenten aufnehmen, ....die tariflichen Leistungen nur dann gewährt“ werden, „wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.“)