Ihr Arzt oder Therapeut ist für Sie der erste Ansprechpartner
Sofern Sie die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation für sich in Betracht ziehen, kann Ihnen dieser einen Antrag auf stationäre Rehabilitationsbehandlung ausstellen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger.
Informationen zur Aufnahme
Die Schön Klinik Große Allee ist eine anerkannte Fachklinik für neurootologische und psychosomatische Medizin.
Sie verfügt über einen Versorgungsvertrag nach §111 SGB V und erbringt stationäre Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation. Sie wird von allen Rehabilitationsträgern (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen) belegt.
Darüber hinaus ist die Medizinisch-Psychosomatische Klink Große Allee eine gemäß §30 Gewerbeordnung konzessionierte Klinik und behandelt Privatpatienten.
Eine Aufnahme von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder Selbstzahlern zur stationären Krankenhausbehandlung ist daher möglich, wenn vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers vorliegt. (Der § 4 der Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaus-tagegeldversicherung (MB/KK 2009) sieht vor, dass „für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die ........oder Rekonvaleszenten aufnehmen, ....die tariflichen Leistungen nur dann gewährt“ werden, „wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.“)
Wir benötigen vor Beginn Ihrer Behandlung folgende Unterlagen
Einen persönlichen Bericht über Ihre Beschwerden, um Ihre Behandlung vor Aufnahme optimal vorbereiten zu können.
Einen Bericht Ihres behandelnden Arztes, aus dem die Notwendigkeit einer stationären Behandlung ersichtlich ist. Zusätzlich werden Vorbefunde, Berichte über frühere Behandlungsversuche und ggf. Entlassungsberichte aus anderen Kliniken erbeten.
Einen vollständigen ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmevertrag.
Außerdem: Für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (auch Sanatoriumsmaßnahme) eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Rehabilitationsträgers. Oder: Für eine stationäre Krankenhausbehandlung eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihrer Beihilfestelle über die Beihilfefähigkeit einer Krankenhausbehandlung.
Ihre Anmeldung wird von der ärztlichen Leitung nach Eingang der Unterlagen geprüft. Unser Patientenservice steht dabei gerne unterstützend zur Verfügung. Während der stationären Behandlung kümmern sich unsere Mitarbeiter auch um sämtliche Formalitäten mit Ihrem Kostenträger.
Die medizinischen Schwerpunkte in unserem Krankenhaus sind u.a.
Die Schön Klinik Große Allee ist ein Krankenhaus zur Behandlung von Depressionen, Angst- und Panikstörungen, somatoformen Störungen und Burn-out-Syndrom. Darüber hinaus werden in der Tinnitus Klinik Bad Arolsen und in der Schön Klinik Große Allee Krankheitsbilder wie Ohrgeräusche (Tinnitus), Geräuschüberempfindlichkeit (Hyperakusis), Schwindelerkrankungen wie Morbus Menière sowie Krankheitsfolgen bei Schwerhörigkeit und Spätertaubung behandelt. Das Krankenhaus verfügt über insgesamt 98 Betten und behandelt pro Jahr rund 1.500 Patienten und ist Deutschlands größte Fachklinik in der Tinnitus-Behandlung. Die enge Kooperation mit dem Psychologischen Institut der Universität Marburg sichert den kontinuierlichen Austausch zwischen Praxis und Forschung. So sichern wir den wissenschaftlichen Führungsanspruch der Schön Klinik Bad Arolsen.