Generell ist eine Absprache zwischen Ihnen und uns über den gewünschten Termin zulässig. In einigen Fällen jedoch bestimmt der Kostenträger den Beginn der Rehabilitation. Sollten Sie den von uns genannten Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie dem jeweiligen Sekretariat bitte umgehend Bescheid.
Die Kostenzusage liegt vor - wie geht es weiter?
Der Sozialdienst im Akut-Krankenhaus (bei AHB) oder Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Rentenver-sicherungsträger schickt die Zusage zusammen mit den ärztlichen Unterlagen an unser Haus. Bitte informieren auch Sie uns, sobald die Kostenzusage parallel bei Ihnen vorliegt. Sollten uns Unterlagen für die Aufnahme fehlen oder wir noch spezielle Auskünfte (aktueller Befund, Medikamentenliste u.s.w.) für die Fachzentren benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Welche Unterlagen muss ich bei der Anreise mitbringen?
Ärztliche Befunde liegen uns in der Regel bereits vor. Sollten Sie zusätzliche Unterlagen (Röntgenbilder oder Befunde) besitzen, bitten wir Sie, diese zum Aufnahmetermin mitzubringen, um eine optimale ärztliche Diagnostik und die Festlegung Ihres individuellen Rehabilitationszieles erstellen zu können.
Wann ist die Zuzahlung fällig?
Pro stationärer Leistung ist der Versicherte / Rentner verpflichtet, eine Zuzahlung von zur Zeit 10 Euro pro Tag zu leisten.
In Ihrer Kostenzusage des Kostenträgers finden Sie den jeweiligen Betrag oder Sie fragen bei unserem Patientenservice nach.
Sie erhalten die Zuzahlungsrechnung bei Abreise - wir bitten um Zahlung des Betrages in der Patientenaufnahme.
Bekomme ich Reisekosten erstattet?
Die Reisekostenerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger. Auskünfte über die jeweilige Erstattung erhalten Sie an unserer Rezeption oder bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Kostenträgers.
Ist eine zwischenzeitige Beurlaubung möglich?
Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen von den Kostenträgern nicht vorgesehen sind und der stationäre Aufenthalt im Haus nicht unterbrochen werden darf bzw. Familienheimfahrten nur in Ausnahmefällen genehmigt werden können.
Was kann ich selbst zum Erfolg der Maßnahme beitragen?
Ihre Mitarbeit und der eigenverantwortliche Umgang mit Ihrer Gesundheit sowie Ihre aktive Teilnahme sind uns sehr wichtig. Wir werden Sie begleiten und ermutigen, genießen Sie in der Schön Klinik Vogtareuth auch die Ruhe, einmal ohne Anforderung von außen an sich selbst zu denken.
Die medizinischen Schwerpunkte in unserem Krankenhaus sind u.a.
Seit des Gründung des Krankenhauses 1985 steht die Schön Klinik Vogtareuth ganz im Dienste der Akut- und Rehabilitationsmedizin in Bayern. Leitziel ist die „ganzheitliche Versorgung unter einem Dach“. Das Krankenhaus hat die Schwerpunkte Diagnostik, operative und konservative Therapie sowie stationäre, teilstationäre und ambulante Rehabilitation und Nachsorge. In der chirurgischen Versorgung Erwachsener hat das Krankenhaus einen überregionalen Bekanntheitsgrad erreicht, der bei der Behandlung neurologisch erkrankter Kinder sogar weltweit besteht. Die Schön Klinik Vogtareuth verfügt über 376 Betten und behandelt pro Jahr rund 12.000 Patienten stationär, 16.000 ambulant.