Hilfreiche Hinweise für die Anträge bei Ihren Kostenträgern.
Um Ihnen die Änträge bei Ihren Kostenträgern zu erleichtern und Ihnen unsere Abrechnungsmodalitäten zu erläutern, geben wir Ihnen hier einige Hinweise. Natürlich helfen wir Ihnen gerne, falls Probleme bei der Bewilligung auftreten.
Unsere Klinik ist nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert, erfüllt die Vorraussetzung nach § 107 Abs. 1 und 2 SGB V, § 108 Abs. 3 SGB V und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V.
Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle sind Sie unser Vertragspartner. Eine Kostenübernahme muss von Ihnen bei beiden Kostenträgern grundsätzlich vor Beginn der Behandlung beantragt und von diesen bewilligt werden.
Die Kostensätze im Einzelnen.
Reha-Behandlung/ Sanatoriumsbehandlung:
Wir berechnen den günstigsten Pflegesatz für Unterkunft/ Verpflegung / pflegerische Betreuung von 112 Euro pro Tag. Die therapeutischen Behandlungen (Heilmittel) werden nach unserer aktuellen Preisliste abgerechnet. Diese orientiert sich an den beihilfefähigen Höchstsätzen. Wir bieten zudem wahlärztliche Leistungen an, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden .
Ausnahme in der Psychosomatik: Hier wird bei dem Verzicht auf wahlärztliche Behandlung eine Arzt- und Behandlungspauschale von täglich 69 Euro erhoben. Bitte klären Sie in dem Fall mit Ihrer Beihilfestelle diese pauschale Form der Abrechnung im Vorfeld. Eine Einzelaufstellung der Therapien kann dann nicht erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass bei vielen Privatversicherungen die Kosten für eine Rehabilitations-Behandlung nur teilweise mitversichert ist, so dass Sie gegebenenfalls mit einem Selbstbehalt rechnen müssen.
Stationäre Krankenhausbehandlung:
Neben den Basissätzen für Unterkunft/Verpflegung und pflegerische Betreuung werden die Heilbehandlungen nach unserer aktuellen Preisliste berechnet, welche sich an den beihilfefähigen Höchstsätzen orientieren. Bei der Wahlleistung Chefarzt werden diese Leistungen nach der GoÄ berechnet. Ausnahme in der Psychosomatik: Wird auf die Wahlleistung Chefarzt verzichtet, wird eine Behandlungspauschale von 79 Euro täglich erhoben.