Informationen zur Kostenübernahme

Wir freuen uns, Patienten folgender Kostenträger aufzunehmen:

Die Schön Klinik Berchtesgadener Land wird je nach Versicherungstarif von
Im Vorfeld Ihres Klinikaufenthalts benötigen wir eine schriftliche Kostenzusage für Ihre Behandlung. Die allgemeinen Krankenhausleistungen rechnet unsere Klinik direkt mit den Krankenkassen und Versicherungen ab.

Zuzahlung.

Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr. Zuzahlungen werden am Ende des Klinikaufenthalts in Rechnung gestellt und sind bitte vor Abreise an der Rezeption zu bezahlen.

Zusatzinformationen für Verhandlungen mit Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger.

Fast jeder Patient hat - je nach seinen gesundheitlichen Beschwerden - Anspruch, dass die Kosten für eine stationäre Behandlung / Rehabilitation bzw. AHB-Maßnahme (Anschlussheilbehandlung) ganz oder teilweise übernommen werden. Eine stationäre Behandlung / Rehabilitation wird in der Regel frühestens alle vier Jahre genehmigt - bestimmte medizinische Indikationen verkürzen diesen Zeitraum jedoch. Wenn jemand 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat (Erwerbstätige und Hausfrauen), wird seine Maßnahme über den zuständigen Rentenversicherungsträger bearbeitet. Für Nicht-Erwerbstätige (Rentner, Familienversicherte, Kinder) ist die Krankenkasse zuständig. Patienten haben das Recht, ihre Wünsche bezüglich der Klinik, in der sie die AHB- bzw. Rehabilitationsmaßnahme durchführen wollen, zu äußern (SGB IX, § 9).

Belegungsgrundlagen - der rechtliche Status der Schön Klinik Berchtesgadener Land.

Die Schön Klinik Berchtesgadener Land ist eine Krankeneinrichtung, welche nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert ist und neben klinisch-stationären Krankenhausbehandlungen auch stationäre Rehabilitations-Maßnahmen (Sanatoriumsbehandlungen) durchführt. Die Klinik erfüllt die Kriterien des § 107 Abs. 1 des SGB V, § 108 Abs. 3 SGB V und besitzt Verträge mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen nach § 111 SGB V. Daneben bestehen Belegungszusagen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl für stationäre als auch für ambulante Leistungen.

Ihr Ansprechpartner

Patientenservice

Patientenservice

Tel.: 08652 93-1607

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Beratung & Anfragen

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