Häufige Fragen zwischen Anmeldung und Aufnahme
Kann ich den Aufnahmetermin beeinflussen?
Generell ist eine Absprache zwischen Ihnen und uns über den gewünschten Termin zulässig. In einigen Fällen jedoch bestimmt der Kostenträger den Beginn der Rehabilitation. Sollten Sie den von uns genannten Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie unserem Patientenservice bitte umgehend Bescheid.
Die Kostenzusage liegt vor - wie geht es weiter?
Der Sozialdienst im Akut-Krankenhaus (bei AHB) oder Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Rentenversicherungsträger schicken die Zusage zusammen mit den ärztlichen Unterlagen an unser Haus. Bitte informieren auch Sie uns, sobald die Kostenzusage parallel bei Ihnen vorliegt. Sollten uns Unterlagen für die Aufnahme fehlen oder wir noch spezielle Auskünfte (aktueller Befund, Medikamentenliste u.s.w.) für die Fachzentren benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bis wann sollte ich spätestens anreisen?
Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie zwischen 11.00 und 12.00 Uhr in der Klinik eintreffen, damit wir Ihre Aufnahme-Untersuchung noch am gleichen Tag durchführen können. Denn wir möchten sicherstellen, dass Sie mit Ihren Therapien sobald wie möglich starten. Sollte sich Ihre Anreise verzögern, informieren Sie bitte unseren Patientenservice unter der Tel: 08652 93-1607 oder -1604.
Welche Unterlagen muss ich bei der Anreise mitbringen?
Ärztliche Befunde liegen uns leider häufig nur unvollständig vor. Bitte denken Sie vor allem an die ärztlichen Befunde Ihres Haus- oder Facharztes bzw. an den Entlassbrief der vorbehnandelnden Klinik. Sollten Sie zusätzliche Unterlagen (Röntgenbilder oder Befunde) ausgehändigt bekommen haben, bitten wir Sie, diese zum Aufnahme-Termin mitzubringen, um eine optimale ärztliche Diagnostik erstellen und Ihre individuellen Rehabilitationsziele festlegen zu können.
Welche Kleidung brauche ich während des Aufenthalts?
Damit Ihnen das Kofferpacken etwas leichter fällt und Sie Ihre Therapien sinnvoll nutzen können, haben wir eine Kofferpackliste für Sie zusammengestellt. In der Klinik gibt es einen Raum mit Waschmaschinen und Trocknern, den die Patienten (gegen Wertmarken) nutzen können.
Wann ist die Zuzahlung fällig?
Pro stationärer Leistung ist der Versicherte / Rentner verpflichtet, eine Zuzahlung von zur Zeit 10 Euro pro Tag zu leisten. In Ihrer Kostenzusage des Kostenträgers finden Sie den jeweiligen Betrag oder Sie fragen bei unserem Patientenservice nach. Sie erhalten die Zuzahlungsrechnung bei Abreise - wir bitten um Zahlung des Betrages an unserer Rezeption.
Bekomme ich Reisekosten erstattet?
Die Reisekostenerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger. Auskünfte über die jeweilige Erstattung erhalten Sie an unserer Rezeption oder bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Kostenträgers.
Ist eine zwischenzeitige Beurlaubung möglich?
Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen von den Kostenträgern nicht vorgesehen sind und der stationäre Aufenthalt im Haus nicht unterbrochen werden darf bzw. Familienheimfahrten nur in Ausnahmefällen genehmigt werden können.
Was kann ich selbst zum Erfolg der Maßnahme beitragen?
Ihre Mitarbeit und der eigenverantwortliche Umgang mit Ihrer Gesundheit sowie Ihre aktive Teilnahme sind uns sehr wichtig. Wir werden Sie begleiten und ermutigen, genießen Sie in der Schön Klinik Berchtesgadener Land auch die Ruhe, einmal ohne Anforderung von außen an sich selbst zu denken.