Informationen zur Kostenübernahme

Wir freuen uns, Patienten folgender Kostenträger aufzunehmen:

Die Schön Klinik Bad Bramstedt wird je nach Versicherungstarif von

Vorstationäre Behandlung

Im Rahmen der vorstationären Behandlung laden wir Patienten, die zu einer stationären Krankenhausbehandlung zugewiesen wurden, zu einer ambulanten Untersuchung in der Klinik ein. Ziel dieser Untersuchung ist, die bestmöglichen Behandlungsvoraussetzungen für die angestrebte stationäre Therapie zu schaffen; dazu werden diagnostische Erhebungen durchgeführt und die bisherigen Behandlungsversuche besprochen. Sodann wird mit Ihnen gemeinsam der Behandlungsschwerpunkt festgelegt, damit nach der stationären Aufnahme umgehend mit der Therapie begonnen werden kann. Bei diesem Termin haben Sie auch die Möglichkeit, die Klinik vorab kennen zu lernen und erhalten Informationen zu dem Behandlungskonzept und zum Ablauf des Klinikaufenthaltes. Die erhobenen Befunde werden in einem medizinischen bericht zusammengefasst und mit unserer Behandlungsempfehlung an Ihren zuweisenden Arzt und an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gesandt. Dieses Vorgehen beschleunigt die Zusage der kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse.

Informationen für Beihilfepatienten

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher jeweils zum 1. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil. Bitte reichen Sie diese Rechnungen dann umgehend bei Ihrer Beihilfestelle ein. Damit diese Rechnungen von Ihrer Beihilfestelle schnell bearbeitet werden können, bringen Sie bitte ggf. die entsprechenden Antragsformulare mit. Bitte beachten Sie, dass Ihre Beihilfestelle, je nach Bundesland und individuellem Versicherungstarif einen Eigenanteil für gewisse Leistungen zum Abzug bringt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.

Belegungsgrundlagen - der rechtliche Status

Die Schön Klinik Bad Bramstedt ist in den Krankenhausplan Schleswig-Holstein aufgenommen. Darüber hinaus besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V zur Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen. Die Klinik ist beihilfefähig und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, von den gesetzlichen Unfallversicherungen und den Rentenversicherungsträgern belegt.

Ihr Ansprechpartner

Tel.: 04192 504-9111

» INFO & Kontakt

Beratung & Anfragen

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Ausstattung & Service

 

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