Kostenübernahme.

Grundlagen der Kostenübernahme.

Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unser Vertragspartner. Bei einer notwendigen stationären Krankenhausbehandlung ist in der Regel keine Kostenübernahmeerklärung der Privaten Krankenversicherung notwendig. Die Krankenhausbehandlung ist dem Grunde nach beihilfefähig. Daher benötigen Sie von Ihrer Beihilfestelle ausschließlich eine Bescheinigung (keine Kostenübernahme). Detailinformationen zur Abrechnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

In der Privatklinik rechnen wir sinngemäß nach Bundespflegesatzverordnung ab.

Bei Beihilfeberechtigten führen die Beihilfestellen häufig so genannte Vergleichsberechnungen mit Kliniken der Maximalversorgung durch. Dadurch entstehen ggf. Selbstbehalte. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Beihilfestelle.

Freie Krankenhauswahl für privat Versicherte.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie als privat Versicherter die freie Krankenhauswahl. Sie können also selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen. Sie wählen in Abstimmung mit Ihrem Arzt das für Ihre Behandlung am besten geeignete Krankenhaus aus. Dabei sollten auch Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche eine wichtige Rolle spielen.

Information zu den Abrechnungsmodalitäten.

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher jeweils zum 1. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil. Bitte reichen Sie diese Rechnungen dann umgehend bei Ihrer Beihilfestelle ein. Damit diese Rechnungen von Ihrer Beihilfestelle schnell bearbeitet werden können, bringen Sie bitte ggf. die entsprechenden Antragsformulare mit. Je nach Bundesland und individuellem Versicherungstarif kann Ihnen Ihre Beihilfestelle einen Eigenanteil für gewisse Leistungen verrechnen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung rechnen wir den Tagessatz direkt ab.

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge?

Wichtiger Hinweis

Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik Bad Arolsen werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.

Ihr Ansprechpartner

Roschanski - Patientenservice

Daniel Roschanski - Patientenservice

Tel.: 05691 6238-3009

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Beratung & Anfragen

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