Ihre Aufnahme und Anmeldung
Aufnahme in Rehabilitation und Anschlußheilbehandlung
Wenn Sie aus einer anderen Klinik oder von zu Hause kommen, wird primär anhand der zugesendeten Unterlagen und Arztberichte ein erster Therapieplan erstellt, der dann während der Behandlung individuell angepasst werden kann. Falls Sie aus der stationären Rehabilitation in die Ambulanz übernommen werden, können Ihre Therapien direkt von uns geplant werden.
Am Aufnahmetag sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
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sämtliche verfügbaren ärztlichen Unterlagen, insbesondere Arztbriefe und Entlassungsberichte aus anderen Kliniken sowie Röntgenaufnahmen
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eine Liste mit Namen und Dosisangaben der aktuellen Medikation
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Adresse und Telefonnummer Ihres Hausarztes
Kostenübernahme in der Rehabilitation
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Aufnahme in
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Bitte bei folgenden Kostenträgern die Kostenübernahme beantragen
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die Frührehabilitation
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-Privatkrankenversicherung -Private Zusatzkrankenversicherung -Sozialhilfeträger
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die weiterführende Rehabilitation
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-gesetzliche Krankenversicherungen -Privatkrankenversicherung -Private Zusatzkrankenversicherung -Sozialhilfeträger
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die Anschlußheilbehandlung
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-Privatkrankenversicherung -Private Zusatzkrankenversicherung -Sozialhilfeträger -Rentenversicherung (AHB-Antrag ist zu stellen)
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Akut- oder Intensiv-Medizin. Aufnahme
Bei der akutneurologischen Behandlung oder der Behandlung auf der Intensivstation erfolgt die Einweisung entweder durch den Haus-, Fach- oder Notarzt oder aber durch ein vorbehandelndes Krankenhaus.
Kostenübernahme in der Akut- oder Intensiv-Medizin
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Aufnahme in
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Bitte vorab bei folgenden Kostenträgern die Kostenübernahme beantragen:
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die Akut-Medizin
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die Intensivstation
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-Privatkrankenversicherung -Private Zusatzkrankenversicherung -Sozialhilfeträger
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Alzheimer Therapiezentrum (ATZ). Aufnahme
Sprechen Sie zu allererst mit Ihrem behandelnden Hausarzt oder Neurologen. Dieser kann einen Antrag auf stationäre Rehabilitationsmaßnahme stellen. Die Antragstellung läuft über die Krankenkasse des Patienten, der begleitende Angehörige benötigt bei seiner eigenen Kasse keinen gesonderten Antrag.
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Beratung & Anfragen
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