Teilnahmebedingungen für unsere Fortbildungen
1. Anmeldung
Ihre Anmeldung richten Sie bitte schriftlich an eine unserer Fortbildungsbeauftragten.
Soweit für die Fortbildungsveranstaltung eine bestimmte Qualifikation vorausgesetzt wird, muss diese Qualifikation mit der Anmeldung bei der Klinik nachgewiesen werden, im Regelfall durch eine Kopie des Qualifikationsnachweises.
2. Anmeldezeitpunkt
Die Anmeldungen für Kurzfortbildungen und Tagesseminare müssen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der jeweiligen Klinik eingehen.
Die Anmeldungen für mehrtägige Kurse müssen spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
3. Zahlungsmodus
Alle Zahlungen sind auf das Konto der jeweiligen Klinik zu leisten.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihren Namen, die Kursnummer und das Veranstaltungsdatum an. Die Kursgebühr für mehrtätgige Veranstaltungen müssen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn auf dem genannten Konto eingegangen sein. Sie werden durch die Kursplatzbestätigung hierzu aufgefordert. Bei Kurzfortbildungen muss die Zahlung spätestens bei Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
4. Vertragsabschluss
Ihre Anmeldung zu der Fortbildungsveranstaltung ist bindend. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Tagesseminaren kommt der Vertrag nur durch schriftliche Bestätigung der Klinik zustande. Die Klinik erteilt dann umgehend eine schriftliche Kursplatzbestätigung bzw. eine schriftliche Absage, wenn der Kurs bereits ausgebucht ist oder der Kurs nicht zustande kommt. Bei Kurzfortbildungen erhalten Sie keine ausdrückliche Zusage, dass Ihre Anmeldung berücksichtigt worden ist. Vielmehr kommt der Vertrag mit Eingang Ihrer Anmeldung zustande, soweit die Klinik nicht innerhalb zweier Wochen mitteilt, dass Sie bei der Veranstaltung nicht berücksichtigt werden können. Eine Kursplatzbestätigung ist nicht notwendig. Der Nachweis der Zahlung der Fortbildungskosten ist die Teilnahmeberechtigung für die Veranstaltung.
5. Absage und Terminverlegung durch die Klinik
Die Klinik kann sämtliche Kurse wegen unvorhergesehener Verhinderung des Dozenten oder höherer Gewalt absagen. Ggf. bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden dann umgehend zurück erstattet. Die Klinik ist weiter berechtigt, aus Gründen, die in der Person des vorgesehenen Dozenten liegen, das Seminar zeitlich zu verschieben. Die Teilnehmer werden dann hiervon unverzüglich unterrichtet. Die Teilnehmer sind in diesem Fall berechtigt, ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Bezahlte Seminargebühren werden erstattet. Die Klinik kann Seminare auch dann absagen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl zustande kommt, um die Kosten des Seminars zu decken. Auch in diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren. In allen Fällen der Verlegung oder Absage werden die Teilnehmer unverzüglich unterrichtet.
6. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer
Sie können bei mehrtägigen Veranstaltungen bis vier Wochen, bei eintägigen Verranstaltungen bis zwei Wochen vor Seminarbeginn schriftlich kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterer schriftlicher Abmeldung berechnet die Klinik 50 % der Seminarkosten, bei Absagen am Vortag oder am Seminartag beträgt die Stornogebühr 100 % der Seminarkosten, soweit Sie nicht nachweisen, dass der Klinik kein Schaden oder kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer benennen.
7. Rücktritt durch die Klinik
Die Klinik ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn bei mehrtägigen Seminaren die Kursgebühr nicht spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn bei der Klinik eingegangen ist (maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Klinik).
8. Durchführung der Fortbildungsveranstaltung
Die Klinik verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und kompetenten Durchführung aller angebotenen Kurse und Fortbildungen. Sie sorgt insbesondere für fachlich und didaktisch qualifizierte Dozenten.
9. Teilnahmebestätigung
Für alle Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung oder
ein Zertifikat.
10. Schweige- und Haftungspflicht
Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, Stillschweigen über alle Informationen zu bewahren, die sie im Zusammenhang mit Patienten erhalten haben. Auf § 203 Abs. 1, Abs. 3 StGB (Schweigepflicht des Arztes und der zur Ausbildung tätigen Personen) wird hingewiesen.
Alle Teilnehmer des Kurses sind in die Haftpflichtversicherung der jeweiligen Klinik einbezogen, soweit sie im Rahmen des Kurses an Patienten tätig werden.